FRAGE
Ein Beschäftigter war für genau einen Monat im unbezahlten Urlaub. Dieser endete an einem Freitag und der Beschäftigte hatte zugesagt, am Montag wieder zur Arbeit zu erscheinen. Das ist nicht geschehen. Er ist einfach unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Daraufhin erhielt er direkt am Montag eine fristlose Kündigung. Diese war ihm bereits vor dem unbezahlten Urlaub für den Fall, dass er nicht wie besprochen zur Arbeit erscheint, angekündigt worden. Welche Meldungen muss ich erstellen?