Ihr Unternehmen profitiert enorm davon, wenn Mitarbeiter das Rauchen aufgeben. Abgesehen von den Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten kann das Rauchen für nichtrauchende Kollegen ganz schön lästig werden. Zudem legen starke Raucher viele Pausen ein. Die Raucherentwöhnung liegt aber nicht nur im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Sie liegt ebenso stark im gesundheitlichen – privaten – Interesse der Mitarbeiter und ist damit grundsätzlich ein geldwerter Vorteil. Allerdings bleiben die Kosten in einem Rahmen von bis zu 600 € pro Mitarbeiter und Jahr als betriebliche Gesundheitsleistung lohnsteuer- und damit auch beitragsfrei. Es handelt sich dabei um eine lohnsteuerfreie Gesundheitsmaßnahme nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Beitragsfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
Die Voraussetzungen hierfür sind die folgenden: