Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch bei den jeweiligen Einzugsstellen mit einem einheitlichen Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder einer Ausfüllhilfe (Meldeportal der Sozialversicherung) beantragen. Die Einzugsstellen melden die Unbedenklichkeitsbescheinigungen unverzüglich elektronisch zurück (§ 108b S. 1,2 SGB IV).
Ab 1.7. gehen Sie so vor, wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen
Unternehmen benötigen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge oder im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen. In dem Dokument bescheinigen die Einzugsstellen Arbeitgebern unter anderem, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge stets pünktlich angemeldet und abgeführt haben. Beantragen Sie ab dem 1.7.2026 die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Einzugsstelle, funktioniert das weniger bürokratisch als bisher.