Da bei Ihnen sämtliche Informationen zur Entgeltgestaltung im Unternehmen zusammenlaufen, werden die neuen Auskunftspflichten möglicherweise zum Teil oder komplett auf Sie abgewälzt. Aktuell gilt noch Folgendes:
Kompakter Überblick
Ab Juni 2026 arbeiten Sie mit diesen verschärften Vorgaben zur Entgelttransparenz – bereiten Sie sich jetzt vor
Bereits seit 2017 arbeiten Sie mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG) und den damit verbundenen Auskunftspflichten im Hinblick auf die Entlohnung. Ab Juni 2026 werden sich die Vorgaben nochmals verschärfen. So sieht es jedenfalls die Entgelttransparenzrichtlinie vor, die bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Da Sie der Entgeltexperte Ihres Unternehmens sind, bringen die neuen Pflichten jede Menge neue Aufgaben für Sie mit sich. Sind Sie darauf vorbereitet?