„Ab wann berücksichtigen wir einen verspäteten Nachweis der Elterneigenschaft?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

15.05.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter mit bulgarischer Herkunft arbeitet seit 2023 in unserem Unternehmen. Am 10.3.2026 hat er uns einen Nachweis für seinen Sohn vorgelegt, der im Jahr 2020 in Bulgarien geboren wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt war uns die Elterneigenschaft nicht bekannt. Ab welchem Zeitpunkt müssen wir das Kind im Verfahren „Datenaustausch Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung“ (DaBPV) berücksichtigen?





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