Abgaben-Check für 603-€-Minijobber: So könnten die Nebenkosten demnächst steigen

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor einer schweren Finanzierungskrise. Helfen soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat hierfür am 16.4.2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Eine der geplanten Maßnahmen ist die Anhebung der Pauschale für geringfügig entlohnte Beschäftigte. Lohnt sich der Einsatz geringfügig entlohnter Minijobber in diesem Fall für Ihr Unternehmen noch? Der folgende Beitrag liefert Ihnen eine Gegenüberstellung der aktuellen und geplanten Kosten.

Britta Schwalm

16.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Derzeit zahlen Unternehmen für einen 603-€-Jobber eine Pauschale zur Sozialversicherung in Höhe von 28 %. Diese setzt sich zusammen aus 13 % Krankenversicherungspauschale und 15 % Rentenversicherungspauschale. Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, die Pauschale zur Krankenversicherung 17,5 % zu erhöhen, was Mehreinnahmen von rund 1,6 Milliarden Euro jährlich generieren würde.

Die Krankenversicherungspauschale

Den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von aktuell 13 % zahlen Sie für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Status des Versicherten spielt dabei keine Rolle. Sie müssen die Pauschale also für

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