Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens arbeitet derzeit noch in Vollzeit und ist freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV). Bald beginnt allerdings sein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodel. Er arbeitet also noch einige Jahre in Vollzeit weiter, erhält dabei aber nur ein Teilzeitentgelt. Daran anschließend wird er komplett freigestellt und erhält ebenfalls sein Teilzeitentgelt weiter. Das Teilzeitentgelt liegt unter den jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenzen. Wie berücksichtigen wir all das für die Krankenversicherungspflicht? Und welche Beitragsgruppe gilt?