Arbeit auf Abruf: So tappen Sie bei diesem praktischen Teilzeitmodell nicht in die Phantomlohnfalle

„Arbeit auf Abruf“ – das klingt zunächst nach einem unkomplizierten Beschäftigungsmodell. Tatsächlich eröffnet diese Form der Teilzeit Arbeitgebern viel Flexibilität. Andererseits lauert im Hinblick auf die Sozialversicherung eine besonders tückische Nachzahlungsfalle. Lesen Sie hier, wie Ihr Unternehmen diese Falle umgehen kann und worauf Sie als Entgeltabrechner achten müssen.

Britta Schwalm

15.05.2026 · 5 Min Lesezeit

Es müssen nicht immer kurzfristig beschäftigte Aushilfen sein, wenn Ihr Unternehmen schwankendes Kunden- oder Gästeaufkommen oder eine häufig wechselnde Auftragsauslastung optimal bewältigen muss. Auch die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf mit langfristig eingestellten Teilzeitkräften ist eine gute Möglichkeit, die Arbeitszeiten in Ihrem Betrieb an variable Belastungen anzupassen.

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