Auch die äußere Form von Zeugnissen kann versteckte Botschaften beinhalten!

Bei Zeugnissen wird offensichtlich nichts unversucht gelassen, um geheime Botschaften an andere Arbeitgeber zu senden. So auch bei den äußeren Formalitäten.

Michael T. Sobik

13.10.2026 · 2 Min Lesezeit
Formalien im Zeugnis



Formfehler vermeiden



Böse Wünsche zum Schluss











Nicht zu vergessen: Auf die Formalien achten









Wie so häufig im Arbeitsleben kommt es auch bei Zeugnissen auf die Formalien



an. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihr Mitarbeiter nicht schon wegen der



äußeren Form seines Zeugnisses Nachteile bei der Bewerbung um einen neuen



Arbeitsplatz erfährt. Diese Übersicht zeigt Ihnen, was alles hinter



vermeintlichen Harmlosigkeiten und Formalien versteckt sein kann.



















































































































































































































































FormalieWahre Bedeutung
Flecken auf dem ZeugnisNegative Beurteilung des früheren Arbeitgebers
DurchstreichungenNegative Beurteilung des früheren Arbeitgebers
TextkorrekturenNegative Beurteilung des früheren Arbeitgebers
RadierungenNegative Beurteilung des früheren Arbeitgebers
Unterstreichungen oder Ausrufezeichen oder Fettdruck



Das Hervorheben günstiger Eigenschaften kann das Gegenteil bedeuten.



Rechtschreibfehler oder mangelhafte InterpunktionNegative Beurteilung des Arbeitgebers
GänsefüßchenIronie des früheren Arbeitgebers
Fehlen eines AusstellungsdatumsWarnhinweis des früheren Arbeitgebers
2 Punkte hinter dem SchlusssatzWarnhinweis des früheren Arbeitgebers. Ruf bitte an!
Krummes DatumHinweis auf fristlose Kündigung
Angabe der Durchwahl des ZeugnisausstellersRuf an und du erfährst mehr!




Ein ordentliches Arbeitszeugnis ist immer unterschrieben, und zwar vom



Arbeitgeber persönlich oder einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter.



















Vermeiden Sie unbedingt Formfehler





Diese Formfehler sollten Sie vermeiden:













































































































































































FormalieErfüllt
Das Arbeitszeugnis muss eine einwandfreie äußere Form aufweisen.











Verwenden Sie immer das Firmenpapier Ihrer Firma, jedoch ohne die



Adresszeile, sondern den Bogen für die zweite Seite.















Geheime Zeichen auf dem Zeugnis sind nicht erlaubt, § 109 Abs. 2 GewO.















Das Zeugnis darf nicht geknickt sein. Ausnahme: Sie falten das Zeugnis



zweimal, um den Zeugnisbogen in einem Geschäftsumschlag üblicher Größe



unterzubringen.















Das Zeugnis muss das gesamte Arbeitsverhältnis beschreiben und beurteilen.















Bei einem qualifizierten Zeugnis müssen Sie zusätzlich die Leistung und



das Verhalten Ihres Mitarbeiters dokumentieren.















Das Zeugnis muss stets Angaben zur Person Ihres Mitarbeiters sowie die



Art und Dauer der Beschäftigung enthalten.















Das Zeugnis muss vollständig unterschrieben sein, Namenskürzel führen



zur Unwirksamkeit.



























Böse Wünsche zum Schluss





























































































































ZeugnisspracheWahrheit
„Unsere besten Wünsche begleiten ihn.“



Ironie des Arbeitgebers, der gekündigt hat. Wir weinen ihm keine Träne



nach.







„Für die geleistete Arbeit bedanken wir uns ganz herzlich!“







Eine miserable Arbeitsleistung. Schön, dass es endlich vorbei ist.







„Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück und Erfolg.“



Bei uns hatte er weder das eine noch das andere.




„Wir wünschen ihm für die Zukunft vor allem viel Gesundheit.“



Deutlicher Hinweis auf erhebliche Krankheitszeiten




„Vor allem wünschen wir ihm für die Zukunft Glück und Gottes Segen.“



Endlich vorbei!












Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: