Praxis-Hilfe

Bildungsurlaub der Mitarbeiter? Wie Sie sämtliche Abrechnungsfragen betriebsprüfungssicher regeln

In sämtlichen Bundesländern außer Bayern und Sachsen haben Mitarbeiter einen Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub – zusätzlich zum Erholungsurlaub. Vermutlich werden auch Sie deshalb regelmäßig mit dieser besonderen Freistellung konfrontiert. Lesen Sie hier, wie Sie alles rund um den Bildungsurlaub rechtssicher regeln.

Britta Schwalm

10.07.2026 · 4 Min Lesezeit

Sitzt Ihr Unternehmen in Bayern oder Sachsen, können Sie Mitarbeiter, die bezahlten Bildungsurlaub wünschen, einfach wieder wegschicken. In allen anderen Bundesländern haben die Beschäftigten einen Anspruch darauf.

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