Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für Arbeitgeber ein wichtiger Nachweis, z. B. bei öffentlichen Ausschreibungen, bei privaten Auftraggebern oder beim Einsatz von Subunternehmern. In dem Dokument bescheinigen die Einzugsstellen Arbeitgebern unter anderem, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge stets pünktlich angemeldet und abgeführt haben. Es gibt zwei Formen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
1. Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung