Der smarte 50-€-Trick: So gibt Ihr Unternehmen abgabenfrei Warengutscheine an Mitarbeiter aus

Wenn Ihr Unternehmen seinen Mitarbeitern mehr Entgelt ohne Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ankündigt, kann das für einen Motivationsschub sorgen. Bestens geeignet hierfür sind Warengutscheine. Lesen Sie hier, wie Sie dafür sorgen, dass die Entgelt-Extras nach aktuellen Vorgaben lohnsteuer- und beitragsfrei bleiben.

Britta Schwalm

24.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Gutscheine sind die optimale Lösung zur Motivation der Mitarbeiter – und die ist gerade zu Beginn eines Jahres nötiger denn je. Das Bestechende am Entgelt-Extra „Gutschein“: Stellen Sie als Entgeltabrechner die richtigen Weichen, bleibt die Leistung vollständig lohnsteuer- und beitragsfrei. Gleichzeitig können die Mitarbeiter einen Gutschein wie Geld verwenden.

Gutscheine müssen ein Sachbezug sein

Sachbezüge, deren Wert innerhalb der monatlichen Freigrenze von 50 € liegt, bleiben lohnsteuer- und beitragsfrei (§ 8 Einkommensteuergesetz (EStG)). Ein Gutschein kann vom Mitarbeiter allerdings wie Geld verwendet werden. Deshalb müssen Sie hier besonders auf die Vorgaben für einen Sachbezug achten.

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