Die 7 wichtigsten Fakten zur Kündigung vor Arbeitsantritt

Die Kündigung vor Arbeitsantritt ist besonders ärgerlich für Sie als Arbeitgeber.

Hildegard Gemünden

28.04.2026 · 1 Min Lesezeit

1. Sowohl Sie als auch Ihr neuer Mitarbeiter können schon vor seinem Arbeitsantritt kündigen – es sei denn, laut Arbeitsvertrag ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen.

2. Die Kündigung muss schriftlich und fristgemäß erfolgen.

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