Die gesetzlichen Regeln bei Ruhezeiten müssen Sie beachten!

Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihre Mitarbeiter bestimmte Ruhezeiten einhalten. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten, § 5 ArbZG. In dieser Zeit darf Ihr Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringen. Ihre Mitarbeiter müssen nach der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten, § 5 Abs. 1 ArbZG. Von der gesetzlichen Ruhezeit gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufszweige, § 5 Abs. 2 bis 4 ArbZG, für:

Michael T. Sobik

20.03.2026 · 1 Min Lesezeit

  • Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,

  • Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,

  • Verkehrsbetriebe, im Rundfunk oder in der Landwirtschaft und bei Tierhaltung.

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