Die Semesterferien kommen: So kann Ihr Unternehmen Werkstudenten besonders günstig beschäftigen

Plant Ihr Unternehmen, einen Studenten als Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie darauf achten, dass alle Vorgaben für Werkstudenten erfüllt werden. Nur dann kann Ihr Unternehmen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sparen – unabhängig vom Entgelt des Studenten und von der Art der Tätigkeit. Lesen Sie hier, worauf es vor allem in den bevorstehenden Semesterferien ankommt.

Britta Schwalm

26.06.2026 · 4 Min Lesezeit

„Werkstudentenprivileg“ bedeutet: Studenten, die nebenher arbeiten, sind in dieser Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kann bei einem Studenten, der in Ihrem Unternehmen arbeitet, das Werkstudentenprivileg angewendet werden, ist das sowohl für den Beschäftigten als auch für Ihr Unternehmen eine günstigere Variante zur üblichen Beschäftigung. Die Lohnnebenkosten sind geringer und für den Mitarbeiter bleibt netto mehr übrig als bei einer Tätigkeit als regulärer Arbeitnehmer.

ACHTUNG

Liegen die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg vor, müssen Sie die entsprechenden Regelungen anwenden. Weder Ihr Unternehmen noch der Student können auf die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zugunsten der Versicherungspflicht verzichten.

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