Praxis-Hilfe
Diskriminierungsfrei einstellen: So schützen Sie sich effektiv vor AGG-Hoppern und Scheinbewerbern
Idealerweise kommt es überhaupt nicht zu Diskriminierungsklagen abgelehnter Bewerber oder diese sind von vornherein aussichtslos. Damit ersparen Sie sich den Aufwand, missbräuchliche Bewerbungen beweisen zu müssen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor.
Hildegard Gemünden
16.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Liefern Sie in Ihren Stellenausschreibungen keine Indizien für eine Diskriminierung
- Formulieren Sie geschlechtsneutral mit dem Zusatz „m/w/d“.
- Vermeiden Sie Hinweise auf ein gewünschtes Lebensalter wie „Hochschulabsolvent“, „bis … Jahre“, „Rentner“ oder „junges Team“. Stattdessen weisen Sie auf die Mindestberufserfahrung hin oder Sie machen die Anforderungen durch Positionsbezeichnungen deutlich, z. B. „Trainee“, „Junior-…“, „Senior-…“.
- Verlangen Sie Sprachkenntnisse und körperliche Belastbarkeit nur, soweit diese für die Stelle erforderlich sind.
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