Es gibt kein Hitzefrei am Arbeitsplatz
Ihre Mitarbeiter dürfen nicht einfach nach Hause gehen oder die Arbeit verweigern, wenn die Raumtemperatur bestimmte Werte übersteigt. Ihre Aufgabe als Arbeitgeber ist es jedoch, für erträgliche Raumtemperaturen zu sorgen – so wie es die sogenannte Hitzerichtlinie, die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5, vorsieht.
Die Schwellenwerte liegen bei 26, 30 und 35 Grad
Ab 26 Grad sollten Sie handeln, ab 30 Grad sind Sie zum Handeln verpflichtet. Denken Sie hier zunächst an Sonnenschutzsysteme an Fenstern, Oberlichtern und Glaswänden. Diese können dafür sorgen, dass in der Regel 26 Grad nicht überschritten werden.
Für Tage, an denen es in den Büroräumen doch einmal heißer wird, schlägt die Hitzerichtlinie folgende Maßnahmen vor:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes, z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten
Erst wenn die Raumtemperatur 35 Grad überschreitet, ist das Büro nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Aber auch dann dürfen Ihre Mitarbeiter nicht einfach die Arbeit verweigern. Sie können ihnen in diesem Fall beispielsweise ein anderes, kühleres Büro zuweisen.
Machen Sie die Arbeit an Hitzetagen für Ihre Mitarbeiter möglichst erträglich. Ergänzend können Sie Getränke zur Verfügung stellen und die Arbeit im Homeoffice erlauben. Evtl. spendieren Sie gelegentlich ein Eis. Auch das hebt die Stimmung