Ein Negativbeispiel par excellence: So reagieren Sie auf eine verschwiegene Schwerbehinderung besser nicht

Als Arbeitgeber sollten Sie eigentlich wissen, wenn ein Mitarbeiter schwerbehindert ist. Denn nur so können Sie die besonderen Vorgaben bezüglich Urlaub und Kündigung berücksichtigen. Und nur so können Sie die Ausgleichsabgabe richtig berechnen, die Sie bei zu wenigen schwerbehinderten Mitarbeitern im Unternehmen abführen müssen. Erfahren Sie hier am Beispiel eines aktuellen Falls, welche Reaktionen auf eine verschwiegene Schwerbehinderung für Sie als Arbeitgeber fatal sind.

Hildegard Gemünden

01.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Schwerbehinderung wird erst nach der Kündigung bekannt

Eine schwerbehinderte Raumpflegerin war seit 1.9.2021 in einer Kanzlei beschäftigt. Am 8.9.2023 kündigte der Arbeitgeber ihr fristgemäß. Weil er von der Schwerbehinderung nichts wusste, hatte er vorher nicht die Zustimmung des hier zuständigen Inklusionsamts eingeholt. Die Mitarbeiterin informierte ihn jedoch innerhalb von drei Wochen über ihre Schwerbehinderung und klagte gegen die Kündigung.



Danach verlief die Sache wie folgt:

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