Ein neuer Mitarbeiter kündigt kurz vor Arbeitsantritt: Zahlen Sie nicht unnötig Annahmeverzugslohn
Es ist besonders ärgerlich für Sie als Arbeitgeber, wenn ein neuer Mitarbeiter beispielsweise am Tag vor dem vereinbarten Beschäftigungsbeginn kündigt. Abgesehen davon, dass Ihre Personalsuche dann erneut beginnt, stellt sich die Frage: Müssen Sie den Mitarbeiter für die Dauer der Kündigungsfrist bezahlen, obwohl seine Einarbeitung ihnen nichts bringt? Um diese Frage geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 14.10.2025 (6 SLa 18/25).