Elternzeit in Etappen? Der vorwirkende Kündigungsschutz greift jedes Mal!

Beschäftigte Ihres Unternehmens, die Elternzeit beanspruchen, können diese in mehrere Abschnitte aufteilen. Für jeden dieser Anteile genießen sie besonderen Kündigungsschutz, der jeweils bereits vor Antritt der Elternzeit einsetzt. Lesen Sie hier, wie Sie in entsprechenden Situationen rechtssicher handeln. Ein ganz aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.6.2026, Az. 2 AZR 213/25) liefert hierfür hilfreiche Vorgaben.

Britta Schwalm

07.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Ein Mitarbeiter beantragte bei seiner Arbeitgeberin mit Schreiben vom 23.7.2024 für insgesamt 4 Zeiträume zwischen Juli 2024 und Juli 2027 Elternzeit. Für den 2. Abschnitt vom 11.11.2024 bis Juli 2025 beantragte er eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit. Die Arbeitgeberin bewilligte die Elternzeit und stimmte der Teilzeittätigkeit zu. Schließlich kündigte das Unternehmen dem Beschäftigten aber ordentlich mit Schreiben vom 9.10.2024 zum 31.10.2024.

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