Endlich Klarheit: Pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam
Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Sie als Arbeitgeber nach der Kündigung automatisch berechtigt sind, den Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Nachdem mehrere Landesarbeitsgerichte in teilweise umstrittenen Urteilen entschieden haben, dass eine solche Klausel rechtlich keine Wirkung hat, kommt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 25.3.2026 (5 AZR 108/25) zu demselben Ergebnis.