Endlich Klarheit: Pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam

Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, wonach Sie als Arbeitgeber nach der Kündigung automatisch berechtigt sind, den Mitarbeiter unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen. Nachdem mehrere Landesarbeitsgerichte in teilweise umstrittenen Urteilen entschieden haben, dass eine solche Klausel rechtlich keine Wirkung hat, kommt das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil vom 25.3.2026 (5 AZR 108/25) zu demselben Ergebnis.

Hildegard Gemünden

28.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Entzug des Dienstwagens wegen Freistellung von der Arbeit

Der Arbeitsvertrag eines Gebietsleiters im Vertriebsaußendienst sah vor, dass der Arbeitgeber ihn „bei oder nach Ausspruch einer Kündigung – gleich von welcher Seite“ unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen darf. Zudem hatte der Mitarbeiter einen zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen, den er laut Fahrzeugüberlassungsvertrag im Fall der Freistellung auf Anforderung des Arbeitgebers entschädigungslos zurückzugeben hat.



Nachdem der Mitarbeiter Ende Mai 2024 zu Ende November gekündigt hatte, stellte der Arbeitgeber ihn von der Arbeit frei und verlangte die Rückgabe des Dienstwagens bis Ende Juni. Der Mitarbeiter akzeptierte dies zwar. Für die fünf Monate ohne Dienstwagen verlangte er jedoch eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 510 € brutto monatlich.

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