Equal Pay: Wie weit geht die Gehaltsanpassung nach oben?
Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit sind nur mit sachlicher Begründung zulässig. Dabei reicht schon ein besser verdienender Kollege des anderen Geschlechts, um eine Benachteiligung zu vermuten. Aber wie viel müssen Sie nachzahlen, wenn Sie die Vermutung nicht widerlegen können? Diese Frage beschäftigt die Gerichte immer wieder. Nun liegt mit dem Urteil vom 18.8.2026 (2 Sa 14/42) die neueste Antwort des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vor.
Hildegard Gemünden
13.10.2026
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1 Min Lesezeit
Der Fall: Mitarbeiterin verlangt so viel wie der bestbezahlte Kollege
Eine langjährig als mittlere Führungskraft beschäftigte Arbeitnehmerin erfuhr über ein Firmendashboard das Mediangehalt der männlichen Kollegen und von einem Betriebsratsmitglied das Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen auf derselben Hierarchieebene. Sie selbst verdiente jeweils deutlich weniger und verlangte nun für fünf Jahre die Differenz zum Gehalt des bestbezahlten Kollegen – über 310.000 € plus Versorgungsanwartschaften.
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