Es gibt passende Stellen im Unternehmen: Versetzung oder Änderungskündigung vor Beendigungskündigung!
In diese Falle tappen Arbeitgeber bei Umstrukturierungen immer wieder: Sie informieren Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze wegfallen, zwar über passende offene Stellen im Unternehmen. Diejenigen, die hieran kein Interesse zeigen, erhalten dann die betriebsbedingte Kündigung. Das ist jedoch verfrüht (Arbeitsgericht (ArbG) Nordhausen, 15.1.2026, 3 Ca 741/25).
Hildegard Gemünden
12.05.2026
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Mitarbeiter bewirbt sich nicht um ausgeschriebene Stellen
Ein mittelständisches Unternehmen hatte entschieden, Serienwerkzeuge künftig zuzukaufen, statt diese selbst herzustellen. Im Betriebsbereich Werkzeuge sollten deshalb 10 von 15 Arbeitsplätzen entfallen. Die Mitarbeiter wurden hierüber Anfang Juli 2025 informiert. Die Beratungen mit dem Betriebsrat wurden am 13.8.2025 abgeschlossen.
Am 28.8.2025 erhielt der nun klagende Mitarbeiter die betriebsbedingte Kündigung. Er meinte, die Kündigung sei unter anderem deshalb unwirksam, weil im Betrieb immer wieder für ihn passende Stellen ausgeschrieben wurden, zuletzt im Zeitraum vom 4. bis 18.8.2025. Der Arbeitgeber hätte ihm diese konkret anbieten müssen. Der Arbeitgeber informierte ihn daraufhin über eine weitere freie und fachlich passende Stelle, um die er sich bewerben könne – was er jedoch nicht tat.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: