Ferienende: Prüfen Sie die Versicherungspflicht von Studenten

Im Oktober beginnen an den meisten Hochschulen die Vorlesungen. Sind in Ihrem Unternehmen dann noch Werkstudenten beschäftigt, sollten Sie deren Sozialversicherungspflicht im Auge behalten. Studenten, die mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, bleiben nur dann beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Arbeit in der vorlesungsfreien Zeit stattfindet.

Britta Schwalm

02.10.2026 · 1 Min Lesezeit








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