„Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt“ – aber nicht aufgrund eines missbräuchlichen Geschlechtseintrags

Im öffentlichen Dienst ist es üblich. Aber auch in der Privatwirtschaft dürfen Sie geeignete Frauen da, wo sie unterrepräsentiert sind, bei Einstellungen und Beförderungen bevorzugen. Lässt ein männlicher Mitarbeiter seinen Geschlechtseintrag aber nur ändern, um schneller befördert zu werden, brauchen Sie ihn nicht als Frau bevorzugt zu behandeln (Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, 2 L 134/26).

Hildegard Gemünden

31.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Erst Kommissar, dann Kommissarin

Ein Polizeikommissar hatte im behördlichen Intranet einen Artikel über vorausgegangene Beförderungen gelesen. Darin wurde auch eine Beamtin erwähnt, die nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags zeitnah befördert worden war. Gegenüber Kollegen äußerte er in diesem Zusammenhang: „Das mache ich auch.“ „Es knallt diesen Monat bei den Beförderungen, spätestens bei der nächsten.“ „Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann, das ist doch klar.“ Außerdem wolle er im kommenden Jahr als Mann heiraten.



Weil das Polizeipräsidium von diesen Äußerungen erfuhr, leitete es ein Disziplinarverfahren gegen den Kommissar ein und ließ ihn trotz des inzwischen geänderten Geschlechtseintrags bei anstehenden Beförderungen unberücksichtigt. Die „Kommissarin“ versuchte daraufhin per Eilantrag, die Beförderung von Kollegen gerichtlich zu blockieren.

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