Die Begriffe Freibetrag und Freigrenze klingen ähnlich, werden aber unterschiedlich angewendet. Wenn Ihnen hier ein Fehler unterläuft, könnte es spätestens nach der nächsten Betriebsprüfung zu hohen Nachzahlungen kommen.
Wann Sie es mit einem Freibetrag zu tun haben
Gilt ein Freibetrag, darf das Entgelt-Extra für die Steuerfreiheit (und daraus resultierend auch die Beitragsfreiheit) einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Allerdings ist nur der den Grenzwert übersteigende Teil des Betrags steuerpflichtig. Der Betrag, der innerhalb des Freibetrags bleibt, ist auch bei Überschreiten weiter lohnsteuer- und beitragsfrei.