Fußballturnier beim Sommerfest: Das sollten Sie sich vorab überlegen

Derzeit werden in vielen Unternehmen Veranstaltungen für den Sommer geplant. So könnten auch Sie sich von der Fußball-WM 2026 inspirieren lassen und ein kleines Fußballturnier austragen. Bei solchen und ähnlichen Wettkämpfen ereignet sich hin und wieder auch ein Unfall. Sie haben dann zu entscheiden, ob Sie es mit einem betrieblichen Ereignis zu tun haben, das Sie umgehend melden müssen.

Britta Schwalm

16.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Kommt es zu einem Unfall in Ihrem Unternehmen, melden Sie diesen nur dann an die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Oft ist es aber nicht eindeutig, ob ein Arbeitsunfall oder ein privater Unfall (dann ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig) vorliegt. Damit die Belegschaft während der Veranstaltung Versicherungsschtuz genießt, sollten Sie von vornherein die richtigen Weichen stellen. Gerade bei betrieblich ausgetragenen Wettkämpfen ist die Grenze zwischen privatem und betrieblichem Bereich schwer zu ziehen. Die Rechtsprechung entscheidet im Fall eines Fußballspiels unter Mitarbeitern: Ein in der Belegschaft ausgetragener sportlicher Wettkampf kann durchaus Teil einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung sein. Ein Mitarbeiter, der dabei verletzt wird, steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das ist aber nur der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

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