Nein, solange Sie Ihren Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice nicht fest zugesagt haben, können Sie die Rückkehr ins Büro ohne Weiteres anordnen. Denn die Festlegung des Arbeitsorts unterliegt Ihrem Direktionsrecht als Arbeitgeber. Das gilt grundsätzlich auch für schwerbehinderte Mitarbeiter.
Nur wenn Ihr Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen auf die Arbeit im Homeoffice angewiesen ist, müssen Sie diese im Rahmen des Zumutbaren ermöglichen.
Lassen Sie sich keinen gesetzlichen Anspruch einreden, denn den gibt es nicht. Fordern Sie Ihren Mitarbeiter vielmehr auf, Ihnen ein ärztliches Attest vorzulegen. Daraus sollte hervorgehen, in welchem Umfang er im Büro bzw. im Homeoffice arbeiten kann. Kommen Sie ihm dann in Bezug auf das Homeoffice entgegen, soweit es für Sie möglich ist.