„Haben schwerbehinderte Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

09.06.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Unsere Mitarbeiter konnten seit Corona weitgehend frei entscheiden, ob sie im Büro oder im Homeoffice arbeiten. Nun wollen wir nur noch zwei Homeoffice-Tage pro Woche zulassen. Ein schwerbehinderter Mitarbeiter behauptet jedoch, er müsse dem nicht Folge leisten. Er habe einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Ist das richtig?

ANTWORT:



Nein, solange Sie Ihren Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice nicht fest zugesagt haben, können Sie die Rückkehr ins Büro ohne Weiteres anordnen. Denn die Festlegung des Arbeitsorts unterliegt Ihrem Direktionsrecht als Arbeitgeber. Das gilt grundsätzlich auch für schwerbehinderte Mitarbeiter.



Nur wenn Ihr Mitarbeiter aus gesundheitlichen Gründen auf die Arbeit im Homeoffice angewiesen ist, müssen Sie diese im Rahmen des Zumutbaren ermöglichen.



Meine Empfehlung:



Lassen Sie sich keinen gesetzlichen Anspruch einreden, denn den gibt es nicht. Fordern Sie Ihren Mitarbeiter vielmehr auf, Ihnen ein ärztliches Attest vorzulegen. Daraus sollte hervorgehen, in welchem Umfang er im Büro bzw. im Homeoffice arbeiten kann. Kommen Sie ihm dann in Bezug auf das Homeoffice entgegen, soweit es für Sie möglich ist.







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