Einige Arbeitnehmer beziehen nebenher eine Rente, weil sie verwitwet oder verwaist sind. Die sogenannten Hinterbliebenenrenten oder Renten wegen Todes, sehen Hinzuverdienstgrenzen beziehungsweise Freibeträge vor. Betrifft das auch Mitarbeiter Ihres Unternehmens, sollten Sie zusammen mit diesen auf die Grenzen achten, um Kürzungen oder sogar den Wegfall der entsprechenden Rente zu vermeiden. Die Grenzen sind an den aktuellen Rentenwert gekoppelt, der zum 1.7.2026 ansteigt.
Bezieht ein Mitarbeiter eine Witwen-/Witwerrente, darf er bis zu einem bestimmten Freibetrag hinzuverdienen, der wiederum an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2025 (und noch bis zum 30.6.2026) 40,79 €. Ab 1.7.2026 steigt er auf 42,52 €.
Einkommen aus 2025 ist relevant
Das anzurechnende Einkommen ermitteln Sie, falls der Mitarbeiter im vergangenen Jahr schon beschäftigt war, grundsätzlich aus dem Vorjahresentgelt. Im laufenden Jahr 2026 richten Sie sich also nach den Einnahmen aus 2025.