„Ihre Gehaltsvorstellung ist leider zu hoch“: Wenn die Nachricht den Falschen erreicht, kanns teuer werden
Das ist schnell passiert: Sie wollen eine Nachricht an einen Mitarbeiter, Ex-Mitarbeiter oder Bewerber schicken und versenden sie irrtümlich an jemand anderen. Dumm nur, wenn Sie dabei personenbezogene Daten des eigentlichen Empfängers offenbaren. Denn dieser kann dann in der Regel eine Entschädigung wegen des Datenschutzverstoßes von Ihnen verlangen (Bundesgerichtshof (BGH), 23.6.2026, VI ZR 97/22).
Hildegard Gemünden
01.09.2026
·
2 Min Lesezeit
Der Fall: Ein peinlicher Irrläufer
Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer hatte sich über das Karrierenetzwerk XING bei einer Privatbank beworben und einen zu hohen Gehaltswunsch geäußert. Dies wollte eine Mitarbeiterin der Bank dem Bewerber über XING mitteilen. Tatsächlich schickte sie die Nachricht aber nicht an ihn, sondern an einen früheren Kollegen des Bewerbers. Dieser leitete die Nachricht an den eigentlichen Bewerber weiter und erkundigte sich, ob er auf Stellensuche sei.
Nachdem der Bewerber eine Absage erhalten hatte, verlangte er von der Bank mindestens 2.500 € Entschädigung für den durch den Datenschutzverstoß entstandenen immateriellen Schaden: Er empfinde das Unterliegen in der Gehaltsverhandlung als Schmach, die er Dritten nicht offenbaren wolle. Darüber hinaus sei zu befürchten, dass der ehemalige Kollege die irrtümlich erhaltenen Informationen weitergegeben habe und er selbst hierdurch in der Konkurrenz um künftige Stellen im Nachteil sei. Außerdem versuchte er, einen Unterlassungsanspruch gegen die Bank durchzusetzen, damit diese seine personenbezogenen Daten aus dem Bewerbungsverfahren nicht mehr weiterleite.
Das Verfahren: Der Fall ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), der im September 2025 entschied, dass
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