Ist die Negativbewertung auf Kununu & Co. echt? Verlangen Sie Aufklärung oder Löschung

Anonyme Kritik auf Arbeitgeberbewertungsportalen wie Kununu, Glassdoor oder meinChef kann Ihrem Unternehmen massiv schaden – und es ist schwer, dagegen vorzugehen. Denn die Portale geben in der Regel keine Auskunft über die Identität der Bewertenden. Sie begründen dies mit dem Datenschutz. Tatsächlich würde eine Auskunft ihr auf Anonymität beruhendes Geschäftsmodell gefährden. Trotzdem brauchen Sie haltlose Kritik nicht einfach hinzunehmen, wie der folgende Fall zeigt.

Hildegard Gemünden

15.09.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Sind Mitarbeiter oder Konkurrenten die Verfasser?

Ein Hamburger Arbeitgeber mit gut 20 Mitarbeitern hatte im Oktober und November 2023 zwei sehr negative Bewertungen auf Kununu erhalten. Weil er nicht zuordnen konnte, ob diese wie dort angegeben bzw. suggeriert von ehemaligen Mitarbeitern stammten, forderte er Kununu auf, die Einträge zu löschen. Kununu erkundigte sich daraufhin bei dem Arbeitgeber, inwiefern die Bewertungen unwahre Tatsachenbehauptungen oder sonstige Rechtsverstöße enthielten. Da eine Antwort ausblieb, nahm Kununu keine Löschung vor.



Der Arbeitgeber versuchte nun, die Löschung der Bewertungen vor Gericht zu erwirken. Kununu reagierte wie in solchen Fällen bisher üblich: Es bat die Bewertenden um Nachweise über deren Beziehung zum bewerteten Arbeitgeber, z. B. eine Gehaltsabrechnung oder ein Zeugnis, und legte diese dem Gericht in anonymisierter Form vor.

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