Jahresurlaub und dann krank? Wann Ihnen Mitarbeiter in solchen Fällen mehr als eine AU-Bescheinigung liefern müssen

Per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) den Jahresurlaub verlängern? Das versuchen Beschäftigte leider hin und wieder. Wenn Sie einen entsprechenden begründeten Verdacht haben, dürfen Sie von dem betreffenden Mitarbeiter mehr als eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn (ArbG) vom 27.3.2026 (Az. 7 Ca 314/25, Berufung nicht zugelassen) zeigt, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.

Britta Schwalm

16.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Mitarbeiter einer Tierfutterherstellerin befand sich im Jahr 2025 vom 28.7. bis 15.8. im Urlaub. Während dieser Zeit meldete er sich bei seiner Arbeitgeberin und bat um Verlängerung des Urlaubs ab dem 18.8.2025 (ein Montag). Die Arbeitgeberin lehnte ab.

Trotz AU keine Entgeltfortzahlung?

Daraufhin ließ sich der Beschäftigte von seinem Hausarzt ab dem 18.8. krankschreiben. Die Arbeitgeberin verweigerte die Entgeltfortzahlung, weil sie von einem gezielten „Blaumachen“ ausging. Auch im Jahr 2024 war der Mitarbeiter bereits direkt im Anschluss an seinen Jahresurlaub eine Woche krankgeschrieben gewesen.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: