Der Mitarbeiter einer Tierfutterherstellerin befand sich im Jahr 2025 vom 28.7. bis 15.8. im Urlaub. Während dieser Zeit meldete er sich bei seiner Arbeitgeberin und bat um Verlängerung des Urlaubs ab dem 18.8.2025 (ein Montag). Die Arbeitgeberin lehnte ab.
Trotz AU keine Entgeltfortzahlung?
Daraufhin ließ sich der Beschäftigte von seinem Hausarzt ab dem 18.8. krankschreiben. Die Arbeitgeberin verweigerte die Entgeltfortzahlung, weil sie von einem gezielten „Blaumachen“ ausging. Auch im Jahr 2024 war der Mitarbeiter bereits direkt im Anschluss an seinen Jahresurlaub eine Woche krankgeschrieben gewesen.