Jubiläumsgeld & Teilzeit: Wann Ihr Unternehmen kürzen darf
Zahlt Ihr Unternehmen eine Jubiläumszuwendung an Mitarbeiter? Dann dürfen Sie die Leistung für Teilzeitbeschäftigte kürzen, wenn sie zumindest auch Entgeltcharakter hat. Wann das der Fall ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 28.1.2026 (Az. 12 SLa 510/25).
Britta Schwalm
16.06.2026
·
1 Min Lesezeit
Ein Unternehmen zahlte seinen Mitarbeitern entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen nach folgendem Schema:
nach 10 Dienstjahren: 1.000 €
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