Jubiläumsgeld & Teilzeit: Wann Ihr Unternehmen kürzen darf

Zahlt Ihr Unternehmen eine Jubiläumszuwendung an Mitarbeiter? Dann dürfen Sie die Leistung für Teilzeitbeschäftigte kürzen, wenn sie zumindest auch Entgeltcharakter hat. Wann das der Fall ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 28.1.2026 (Az. 12 SLa 510/25).

Britta Schwalm

16.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Unternehmen zahlte seinen Mitarbeitern entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen nach folgendem Schema:

nach 10 Dienstjahren: 1.000 €

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