Keine Entgeltfortzahlung am Ende des Arbeitsverhältnisses: Das kann auch befristet Beschäftigte betreffen
Lässt sich ein Arbeitnehmer nach der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben, ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erschüttert. Sie können dann die Entgeltfortzahlung verweigern, bis der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit beweist. Was aber bedeutet diese Rechtsprechung für Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag befristet ist? Darum geht es im Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Kassel vom 27.1.2026 (9 Ca 262/26). Gleichzeitig gibt das Urteil wichtige Hinweise zum Beweiswert der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.