„Können wir unserem Mitarbeiter noch zu Mitte Mai kündigen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

31.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir möchten einem Mitarbeiter kündigen, der seit dem 1.5.2024 bei uns beschäftigt ist und für den die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Die 4-Wochenfrist für eine Kündigung zum 30.4.2026 können wir leider nicht mehr einhalten. Ist es richtig, dass wir ihm dann erst zum 31.5. kündigen können, weil er dann seit mehr als zwei Jahren bei uns beschäftigt und eine Kündigung zum 15.5. nicht mehr möglich ist?

ANTWORT:



Für die Berechnung der Kündigungsfrist nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist immer die Beschäftigungsdauer bei Zugang der Kündigung beim Mitarbeiter maßgeblich. Wenn die Kündigung Ihrem Mitarbeiter also vor dem 1.5.2026 zugeht, gilt noch die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.



Da Sie nun zum 15.5.2026 kündigen wollen, muss die Kündigung dem Mitarbeiter spätestens am 17.4.2026 zugehen. Dann halten Sie noch die Kündigungsfrist von vier Wochen ein. Am besten übergeben Sie die Kündigung persönlich oder werfen sie in den Hausbriefkasten des Mitarbeiters ein, um einen termingerechten Zugang sicherzustellen.









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