Teilkrankengeld ab 2028
Die Neuregelung zur Teilarbeitsunfähigkeit sieht auch ein Teilkrankengeld vor. Das geplante Teilkrankengeld soll den krankheitsbedingt nicht erbrachten Arbeitsanteil absichern. Der Arbeitgeber vergütet die tatsächlich geleistete Arbeitszeit anteilig; die Krankenkasse gleicht den krankheitsbedingten Ausfall über Teilkrankengeld aus. Für Arbeitnehmer kann dies wirtschaftlich vorteilhaft sein, weil neben dem Teilkrankengeld auch Arbeitsentgelt erzielt wird. Für Sie bedeutet das allerdings zusätzliche Bürokratie bei der Entgeltabrechnung und zusätzliche Meldungen.