Krankengeld und Teilkrankengeld: Das bleibt für Sie zu regeln

Ist der Mitarbeiter nach Ablauf der 6-wöchigen Frist für die Entgeltfortzahlung immer noch krank, erhält er von seiner Krankenkasse Krankengeld. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen Ihr Unternehmen hat er nicht mehr.

Britta Schwalm

18.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Teilkrankengeld ab 2028

Die Neuregelung zur Teilarbeitsunfähigkeit sieht auch ein Teilkrankengeld vor. Das geplante Teilkrankengeld soll den krankheitsbedingt nicht erbrachten Arbeitsanteil absichern. Der Arbeitgeber vergütet die tatsächlich geleistete Arbeitszeit anteilig; die Krankenkasse gleicht den krankheitsbedingten Ausfall über Teilkrankengeld aus. Für Arbeitnehmer kann dies wirtschaftlich vorteilhaft sein, weil neben dem Teilkrankengeld auch Arbeitsentgelt erzielt wird. Für Sie bedeutet das allerdings zusätzliche Bürokratie bei der Entgeltabrechnung und zusätzliche Meldungen.

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