„Lifestyle-Teilzeit“? Wer Arbeitszeitreduzierung verlangen kann – und was das für Sie als Entgeltabrechner bedeutet
Der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ hat Anfang Februar für jede Menge Wirbel gesorgt. Zwar steht er mittlerweile nicht mehr so im entsprechenden Antrag der CDU. Die Forderung nach weniger Teilzeit ist aber nach wie vor aktuell. Allerdings spielt das Recht auf Teilzeit für viele Arbeitnehmer eine wichtige Rolle. Ebenso haben die meisten Mitarbeiter gute Gründe für eine Arbeitszeitreduzierung. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie das Recht auf Teilzeit derzeit ganz konkret ausgestaltet ist und welche Auswirkungen Teilzeit sowie Arbeitszeitreduzierungen auf Ihre Arbeit haben.
Britta Schwalm
24.03.2026
·
4 Min Lesezeit
Teilzeit – das klingt zunächst nach „weniger“: Reduzierte Arbeitszeiten, entsprechend gekürztes Entgelt etc. Für Sie als Entgeltabrechner bedeuten Teilzeitarbeitsverhältnisse aber häufig mehr Aufwand, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Für zahlreiche Teilzeitmodelle, beispielsweise Arbeit auf Abruf, gelten Sonderregeln bei der Urlaubsberechnung, der Entgeltfortzahlung etc.
- Teilzeitkräfte befinden sich mit ihrem Entgelt häufig im Übergangsbereich (Entgelt zwischen 603,01 € und 2.000 €). Hier gelten Besonderheiten, insbesondere bei der Beitragsberechnung und im Hinblick auf diverse Aufklärungspflichten.
- Sind Teilzeitkräfte Minijobber, haben Sie Prüfpflichten in Bezug auf Mehrfachbeschäftigung. Darüber hinaus müssen Sie Besonderheiten im Bereich der Sozialversicherung und Lohnsteuer beachten.
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