Der gesetzliche Mindestlohn gilt flächendeckend. Das heißt: Er gilt grundsätzlich branchenübergreifend, in sämtlichen Regionen und für alle Arbeitnehmer. Deshalb sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob die Beschäftigten Ihres Unternehmens den Mindestlohn in der richtigen Höhe erhalten. Ob die Vorgaben auch künftig eingehalten werden, sollten Sie prüfen, bevor sich die Höhe des Mindestlohns ändert. So kann Ihr Unternehmen rechtzeitig die Anpassung der Entgelte und die Einstellung neuer Minijobber mit den richtigen Arbeitszeiten planen.
Mehr Entgelt, betriebsprüfungssichere Abrechnung: Ihr Check-up für die Mindestlohn-Anpassung 2027
Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 € pro Stunde wird kommendes Jahr wieder erhöht – voraussichtlich auf 14,60 € pro Arbeitsstunde. Damit die Erhöhung für Ihr Unternehmen nicht zur Nachzahlungsfalle wird, sollten Sie mehrere Fragen rechtzeitig klären – und die richtigen Weichen für die Personalplanung stellen. Lesen Sie hier, was dabei wichtig ist.