„Mehrere Jahre Elternzeit: Gilt für die Urlaubsabgeltung der Mindestlohn?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

15.05.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Eine Mitarbeiterin war insgesamt 4 Jahre in Elternzeit. Zum Ende der Elternzeit verlässt sie unser Unternehmen. Sie möchte die Urlaubsabgeltung aus den beiden Jahren vor der Elternzeit. Darauf hat sie auch Anspruch, richtig? Das Problem ist allerdings, dass ihr Entgelt, das sie zu diesem Zeitpunkt verdiente, nicht mehr dem aktuellen Mindestlohn entspricht. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob wir die Urlaubsabgeltung mit dem Entgelt von vor der Elternzeit berechnen oder mindestens den Mindestlohn von 2026 zugrunde legen müssen.





Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: