Wir haben einen Mitarbeiter, dessen monatliches Entgelt bei uns im Übergangsbereich liegt (monatlich 1.800 €). Der Mitarbeiter hat aber noch eine weitere Beschäftigung, bei der er rund 1.500 € monatlich verdient. Genau wissen wir es nicht. Müssen wir die Regeln des Übergangsbereichs dann überhaupt anwenden, also eine Beitragsberechnung nach reduzierter Bemessungsgrundlage etc.?