Vielen Mitarbeitern ist gar nicht bewusst, dass die Urlaubsreise mit Firmenwagen richtig teuer werden kann. Das gilt immer dann, wenn die Beschäftigten per Fahrtenbuch abrechnen. Denn hier werden die tatsächlichen privaten Fahrten als lohnsteuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil abgerechnet.
Mit dem Firmenwagen in den Urlaub: So bewahren Sie Mitarbeiter vor teuren Überraschungen
Dürfen Mitarbeiter einen Firmenwagen privat nutzen, umfasst diese Nutzung normalerweise auch die Fahrt in den Urlaub. In diesem Fall gelten für Ihre Abrechnung möglicherweise Besonderheiten. Außerdem sollten Sie die betreffenden Beschäftigten auf einige Details aufmerksam machen.