Mit diesen Klauseln erreichen Sie Flexibilität beim Gehalt

Hier finden Sie eine Musterformulierung für einen Widerrufsvorbehalt für laufende Zahlungen.

Hildegard Gemünden

18.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Widerrufsvorbehalt für laufende Zahlungen

Laufende Zahlungen, z. B. eine übertarifliche Lohnzulage, können Sie unter Widerrufsvorbehalt stellen, sofern sie höchstens 25 % der Gesamtvergütung des Mitarbeiters betreffen. Die Gründe, die Sie zum Widerruf berechtigen, müssen Sie in der Widerrufsklausel zumindest skizzieren, etwa so:

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