Widerrufsvorbehalt für laufende Zahlungen
Laufende Zahlungen, z. B. eine übertarifliche Lohnzulage, können Sie unter Widerrufsvorbehalt stellen, sofern sie höchstens 25 % der Gesamtvergütung des Mitarbeiters betreffen. Die Gründe, die Sie zum Widerruf berechtigen, müssen Sie in der Widerrufsklausel zumindest skizzieren, etwa so: