„Müssen wir Urlaub während der Schulferien gewähren, obwohl der Mitarbeiter keine eigenen Kinder hat?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

18.08.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir hatten aktuell heftige Diskussionen mit einem Mitarbeiter, der unbedingt während der Schulferien in Urlaub gehen wollte, weil seine Lebensgefährtin schulpflichtige Kinder hat. Er ist nicht mit ihr verheiratet und auch nicht der Vater der Kinder. Wir haben uns letztlich mit ihm geeinigt. Aber wie ist hier die Rechtslage?

ANTWORT:



In der Regel müssen Sie den Urlaubswünschen Ihrer Mitarbeiter entsprechen



Das gilt auch für Ihren kinderlosen Mitarbeiter während der Schulferien. Sie dürfen den Urlaub zum gewünschten Zeitpunkt gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jedoch verweigern wegen



  • dringender betrieblicher Erfordernisse (z. B. weil saisonal zu viel zu tun ist) oder



  • entgegenstehender Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.
  • Eltern von schulpflichtigen Kindern haben demnach während der Schulferien Vorrang vor Mitarbeitern, für die die Schulferien keine Rolle spielen. Wie die von Ihnen geschilderte Patchwork-Konstellation hier einzuordnen ist, ist gesetzlich nicht geregelt.



    Meine Empfehlung:



    Wenn Ihr Mitarbeiter mit seiner Lebensgefährtin und den Kindern in einem Haushalt lebt, stellen Sie ihn auf eine Stufe mit Eltern schulpflichtiger Kinder. Kollidieren Urlaubswünsche innerhalb dieser Gruppe, sollten die Betroffenen zunächst versuchen, sich untereinander zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheiden Sie. Achten Sie dabei darauf, dass jeder mal zum Wunschtermin in Urlaub gehen kann.









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