„Muss unsere neue Mitarbeiterin ihrem vorherigen Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zahlen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

12.05.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir haben eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die bereits einen deutlich schlechteren Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben hatte. Diese andere Stelle will sie nun nicht antreten und hat entsprechend gekündigt. Allerdings enthält dieser Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach die Mitarbeiterin ein Bruttomonatsgehalt als Vertragsstrafe zahlen muss, wenn sie die Stelle nicht antritt. Wenn sie während der Probezeit unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist kündigt, soll sie noch ein halbes Bruttomonatsgehalt zahlen. Sind solche Knebelverträge zulässig? Muss die Mitarbeiterin wirklich zahlen?

ANTWORT:

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