Neu seit 1.5.2026: Unter diesen Voraussetzungen bekommen Sie jetzt noch öffentliche Aufträge des Bundes

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge des Bundes erhalten will, müssen Sie in vielen Fällen das am 1.5.2026 in Kraft getretene Bundestariftreuegesetz (BTTG) beachten. Das heißt, Sie müssen Ihre Mitarbeiter zu tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigen. Der Gesetzgeber möchte so den Nachteil tarifgebundener Unternehmen bei der Auftragsvergabe ausgleichen und die Tarifbindung stärken. Erfahren Sie hier, wann das BTTG maßgeblich ist und was „tarifliche Arbeitsbedingungen“ konkret bedeutet.

Hildegard Gemünden

09.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Diese Aufträge sind vom BTTG betroffen

Das BTTG betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 € ohne Umsatzsteuer. Für Lieferverträge und alle Aufträge der Bundeswehr gilt das BTTG nicht.

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