Diese Aufträge sind vom BTTG betroffen
Das BTTG betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € ohne Umsatzsteuer. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 € ohne Umsatzsteuer. Für Lieferverträge und alle Aufträge der Bundeswehr gilt das BTTG nicht.