Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten: Denken Sie an die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung!

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Mitarbeiter beginnt grundsätzlich erst nach sechs Beschäftigungsmonaten. Trotzdem müssen Sie auch bei einer Kündigung während der ersten sechs Monate einige Formalien beachten. Insbesondere ist die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ordnungsgemäß anzuhören, sofern es diese bei Ihnen gibt. Was das konkret bedeutet, zeigt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29.1.2026 (2 AZR 128/25).

Hildegard Gemünden

21.07.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: SBV nimmt Kündigung ausdrücklich zur Kenntnis

Eine Stadt hatte zum 1.10.2023 einen schwerbehinderten Mitarbeiter eingestellt, damit dieser Verkehrskontrollen durchführe. Die Zusammenarbeit gestaltete sich jedoch schwierig, sodass sich der Arbeitgeber Anfang Dezember zur Kündigung während der Probezeit entschied:

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