Schockierende Spritpreise? So entlastet Ihr Unternehmen Mitarbeiter nebenkostenfrei beim Arbeitsweg
Mitarbeiter, die täglich eine längere Anfahrt zur Arbeit zurücklegen, sind derzeit besonders belastet. Leider ist ein Ausweichen auf die öffentlichen Verkehrsmittel aber nicht für alle Beschäftigten eine Option. Ihr Unternehmen hat zwei Möglichkeiten, die hohen Benzinkosten nebenkostenfrei abzufedern. Das fördert die Motivation und die Bindung an Ihr Unternehmen. Wichtig ist, dass Sie als Entgeltabrechner auf die Einhaltung der Vorgaben achten.
Britta Schwalm
15.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Möglichkeit Nr. 1: Benzingutscheine und die Sachbezugsfreigrenze
Sachbezüge, deren Wert innerhalb der monatlichen Freigrenze liegt, bleiben lohnsteuer- und beitragsfrei. Die Freigrenze beträgt 50 €. Wichtigste Voraussetzung für die Anwendung dieser Freigrenze auf Gutscheine ist: Es muss sich um einen Sachbezug und keine Geldleistung handeln. Als Sachbezug gelten Gutscheine und Geldkarten, mit denen sich nur Waren oder Dienstleistungen erwerben lassen. Eine Auszahlung des Geldbetrags darf nicht möglich sein. Gutscheine müssen darüber hinaus die Kriterien nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gutschein auf bestimmte Akzeptanzstellen beschränkt ist. Diese Vorgaben werden erfüllt durch:
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: