Durch eine Anrufungsauskunft erhalten Sie vom Finanzamt eine verbindliche Stellungnahme zur Behandlung einer lohnsteuerlichen Frage. Diese Entscheidung können Sie jedem Betriebsprüfer vorlegen. Er muss sich daran halten, auch wenn er persönlich anderer Meinung ist. Das Finanzamt erteilt die Auskunft bei Fragen im Rahmen des Lohnsteuerabzuges zu konkreten Einzelfällen.
Schwierige Fragen im Lohnsteuerbereich? So erhalten Sie kostenlos eine rechtsverbindliche Auskunft vom Finanzamt
Der nächste Jahreswechsel ist nicht mehr weit – und er bringt dieses Jahr besonders viele Änderungen im Lohnsteuerrecht mit sich. Diese müssen Sie ab Tag 1 absolut betriebsprüfungssicher umsetzen. Wussten Sie schon, dass Ihr Betriebsstätten-Finanzamt nicht nur Kontrollinstanz ist, sondern Ihnen auch rechtsverbindliche Antworten rund um die Lohnsteuer in Ihrem Unternehmen liefern kann? Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch, haben Sie größtmögliche Rechtssicherheit. Denn die Behörde darf ihre Meinung später nicht einfach wieder ändern. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihr Problem richtig kommunizieren und Ihren Antrag auf Anrufungsauskunft korrekt stellen. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.