Liebe Leserin, lieber Leser,
die Diskussion um die sogenannte Lifestyle-Teilzeit erhitzt immer noch die Gemüter. Sie wird aber wohl folgenlos bleiben. Auf Seite 5 in dieser Ausgabe habe ich deshalb für Sie zusammengestellt, mit welchen Argumenten Sie einen Antrag auf unbefristete oder befristete Arbeitszeitverringerung ablehnen können. Hierzu gibt es inzwischen umfangreiche Rechtsprechung.