Sie wollen einen Teilzeitwunsch ablehnen? So begründen Sie Ihre Entscheidung rechtssicher
Derzeit können Ihre Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen eine unbefristete Verringerung ihrer Arbeitszeit von Ihnen verlangen. Dasselbe gilt für befristete Arbeitszeitverringerungen (= Brückenteilzeit). Da aus der zeitweise diskutierten Begründungspflicht für Ihre Mitarbeiter nichts wird, bleibt es dabei, dass Sie als Arbeitgeber im Streitfall Ihre Ablehnung hieb- und stichfest begründen müssen. Erfahren Sie hier, welche Begründungen einer Prüfung durch die Arbeitsgerichte standhalten.
Hildegard Gemünden
28.04.2026
·
1 Min Lesezeit
Prüfen Sie zunächst, ob einer der folgenden formalen Ablehnungsgründe vorliegt
Einen mündlichen oder unspezifischen Antrag dürfen Sie ignorieren. Ist ein anderer Ablehnungsgrund gegeben, müssen Sie die Ablehnung dem Mitarbeiter spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Sonst gilt Ihre Zustimmung als erteilt.
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